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Das Halten auf Schutzstreifen für Radverkehr und Parken auf Radwegen ist verboten!

In letzter Zeit kam es des Öfteren zu Beschwerden bezüglich des Haltens und Parkens auf Schutzstreifen für Radverkehr und Radwegen.

Unter „Halten“ versteht man laut Verkehrsrecht eine „gewollte Fahrunterbrechung auf der Fahrbahn und auf dem Seitenstreifen, die nicht durch die Verkehrslage oder eine Anordnung, eine Verkehrsregel oder ein Verkehrszeichen veranlasst ist.

Als „Parken“ bezeichnet man einen Halt ab drei Minuten Länge. Auch wer sein Fahrzeug verlässt und es nicht im Blick hat bzw. umgehend wieder darauf zugreifen kann, parkt.

Unter einem Schutzstreifen für Radverkehr ist ein Bereich der Fahrbahn zu verstehen, der durch gestrichelte Linien abgetrennt ist und vorrangig dem Radverkehr zur Verfügung steht. In Ausnahmefällen kann dieser von anderen Kfz befahren werden. Er wird durch das Verkehrszeichen 340 ausgewiesen.

 

Ein Radweg ist ein separater Weg, der mit einer durchgezogenen Linie und durch das Verkehrszeichen 237 gekennzeichnet wird. Radwege sind ausschließlich Radfahrern vorbehalten und stellen eine Möglichkeit dar, Radfahrer aus dem Autoverkehr herauszunehmen, ohne eine Behinderung für Fußgänger zu schaffen.

 

Das Halten und Parken auf einem Schutzstreifen für Radverkehr und das Parken auf Radwegen ist laut Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten. Jeder Verstoß wird mit einem Bußgeld geahndet.

 

Höhe der Bußgelder gemäß Bußgeldkatalog:

Unzulässiges Halten auf einem Schutzstreifen für Radverkehr: 55 Euro

… mit Behinderung: 70 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg

… mit Gefährdung: 80 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg

… mit Sachbeschädigung: 100 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg

 

Unzulässiges Parken auf einem Radweg: 55 Euro

… mit Behinderung: 70 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg

… über eine Stunde: 70 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg

… über eine Stunde mit Behinderung: 80 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg

… über eine Stunde mit Gefährdung: 80 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg

… über eine Stunde mit Sachbeschädigung: 100 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg