Brandschutzsatzung
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Einebnung von Gräbern
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1. Änderungssatzung zur Satzung über die Veranstaltung von Volksfesten in der Gemeinde Tholey

Aufgrund § 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.Juni.1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2019 (Amtsbl. I S. 639), hat der Gemeinderat der Gemeinde Tholey in seiner Sitzung am 12.02.2020 die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Veranstaltung von Volksfesten in der Gemeinde Tholey beschlossen:

Artikel 1

§ 16 Abs. 1 Buchstaben a), b), c), d) und e) der Satzung über die Veranstaltung von Volksfesten in der Gemeinde Tholey werden wie folgt geändert:

Die Kirmes kann am Freitag beginnen und kann am Dienstag enden.

Artikel 2

Die Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Tholey, den 13.02.2020

Hermann Josef Schmidt

Bürgermeister

Hinweis gemäß § 12 Abs. 6 KSVG:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.