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Bekanntmachung

gemäß § 101 Abs. 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Tholey und über die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2018

Beschluss des Gemeinderates vom 30. Oktober 2019

Für die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt wählt der Gemeinderat Herrn Thomas Naumann gemäß § 42 Abs. 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) einstimmig zum besonderen Vorsitzenden.

Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 wie folgt:

a) Ergebnisrechnung:

Erträge = 23.562.430,18 €

Aufwendungen = 23.575.869,95 €

Jahresfehlbetrag = 13.439,77 €

b) Vermögensrechnung:

Aktiva = 85.479.864,98 €

Passiva = 85.479.864,98 €

Der Jahresfehlbetrag 2018 in Höhe von 13.439,77 € ist wie folgt zu behandeln:

Durch die in der Haushaltssatzung festgestellte und genehmigte Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts kann der Jahresfehlbetrag in Höhe von 13.439,77 € vollständig abgedeckt werden (zur Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage: 13.439,77 €).

Abstimmungsergebnis: → einstimmig

Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: → einstimmig

Der Jahresabschluss 2018 liegt zur Einsichtnahme vom 11.11.2019 bis einschließlich 22.11.2019 bei der Gemeindeverwaltung Tholey während der Dienststunden öffentlich aus.

Die Dienststunden sind:

Montag, Dienstag und Donnerstag → 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

Mittwoch →→→→→ 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr

Freitag →→→→→ 8.30 – 12.00 Uhr

Tholey, den 31. Oktober 2019

Der Bürgermeister

Hermann Josef Schmidt