gemäß § 101 Abs. 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) über die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 der Gemeinde Tholey und über die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2018
Beschluss des Gemeinderates vom 30. Oktober 2019
Für die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt wählt der Gemeinderat Herrn Thomas Naumann gemäß § 42 Abs. 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) einstimmig zum besonderen Vorsitzenden.
Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2018 wie folgt:
a) Ergebnisrechnung:
Erträge = 23.562.430,18 €
Aufwendungen = 23.575.869,95 €
Jahresfehlbetrag = 13.439,77 €
b) Vermögensrechnung:
Aktiva = 85.479.864,98 €
Passiva = 85.479.864,98 €
Der Jahresfehlbetrag 2018 in Höhe von 13.439,77 € ist wie folgt zu behandeln:
Durch die in der Haushaltssatzung festgestellte und genehmigte Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts kann der Jahresfehlbetrag in Höhe von 13.439,77 € vollständig abgedeckt werden (zur Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage: 13.439,77 €).
Abstimmungsergebnis: → einstimmig
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: → einstimmig
Die Dienststunden sind:
Montag, Dienstag und Donnerstag → 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch →→→→→ 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Freitag →→→→→ 8.30 – 12.00 Uhr
Tholey, den 31. Oktober 2019
Der Bürgermeister
Hermann Josef Schmidt