Bekanntmachung der 10. Änderung der Satzung der Gemeinde Tholey über die Benutzungsgebühren (Abwassergebührenhöhesatzung)
21. Dezember 2022
„Wohngebiet Östlich der Bergweilerstrasse“ Gemeinde Tholey, Ortsteil Sotzweiler
22. Dezember 2022

„Wohngebiet Östlich der Friedhofstrasse“ Gemeinde Tholey, Ortsteil Bergweiler

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Tholey in öffentlicher Sitzung am 14.12.2022 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet östlich der Friedhofstraße“ im beschleunigten Verfahren gefasst hat.

Im Ortsteil Bergweiler in der Gemeinde Tholey soll östlich der Friedhofstraße bzw. nördlich der Straße „Auf der Oberen Liß“ neuer Wohnraum auf einer bislang unbebauten, landwirtschaftlich genutzten Fläche geschaffen werden. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Friedhofstraße und wird durch die Errichtung einer Stichstraße mit Wendehammer gesichert. Die erforderlichen Stellplätze können vollständig innerhalb des Geltungsbereiches organisiert werden.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit des Plangebietes nach § 35 BauGB. Auf dieser Grundlage ist das Planvorhaben nicht realisierungsfähig. Um für das Plangebiet eine Vorhabenzulässigkeit herzustellen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,0 ha.

Nach § 13b BauGB gilt bis zum 31. Dezember 2022 der § 13a BauGB entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB von weniger als 10.000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13b und § 13 BauGB aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Tholey stellt für das Plangebiet überwiegend eine Fläche für Landwirtschaft dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit nicht erfüllt. Der Flächennutzungsplan wird gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13b BauGB und § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Tholey, 23.12.2022

Andreas Maldener

Bürgermeister