Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz Saarland über die Anordnung eines Impfverbotes gegen das Bovine Virusdiarrhoe-Virus (BVDV)
17. Dezember 2020
Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen
28. Januar 2021

Bekanntmachung über die Widmung einer Straße im Ortsteil Hasborn-Dautweiler

Nach dem Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Tholey vom 09.12.2020 erhalten nachstehende Straßen- und Wegeflächen die Eigenschaft öffentlicher Straßen gemäß § 6 des Saarländischen Straßengesetzes vom 17.12.1964 (Amtsbl. 64, 117, 155) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977 (Amtsbl. S. 969), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Februar 2006 (Amtsbl. S. 474, 530).

Gemarkung Hasborn-Dautweiler, Flur 13, Nr. 68/79

Parzellennummer 174/6 (siehe Katasterauszug)

Rechtbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Tholey, Im Kloster 1, 66636 Tholey, einzulegen. Die Frist wird auch gewahrt durch fristgemäße Einlegung beim Landkreis St. Wendel, Hauptsitz: Mommstraße 21-31, 66606 St. Wendel, hier: Kreisrechtsausschuss.

Ein Widerspruch kann per E-Mail nur wirksam eingelegt werden, wenn er mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes versehen ist.

Die E-Mail ist zu senden an: http://www.ego-saar.de – virtuelle Poststelle

Durch Einlegung des Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit dieses Beschlusses nicht gehemmt.

Tholey, den 10.12.2020

Hermann Josef Schmidt

Bürgermeister