Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat in seiner Sitzung am 09. Dezember 2020 folgenden Grundsatzbeschluss betreffend die Erhebung von Vergnügungssteuer vor dem Hintergrund neuer gesetzlicher Regelungen zum 01.01.2021 gefasst:
Die Gemeinde Tholey wird auch nach dem 31.12.2020 nach mit den derzeit geltenden Bestimmungen vergleichbaren Regelungen Vergnügungssteuern erheben. Die Verwaltung wird deshalb mit der Erarbeitung des Entwurfs einer neuen Vergnügungssteuersatzung beauftragt, die der Gemeinderat möglichst zeitnah beschließen wird.
Tholey, 10. Dezember 2020
Hermann Josef Schmidt
Bürgermeister