Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Tholey in seiner Sitzung am 13.05.2020 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Auf Rodert 3“ beschlossen hat.
Ziel des Bebauungsplanes:
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des ortsansässigen Unternehmens „Eckerts Wacholder Brennerei GmbH“ um ein Tanklager für reinen Alkohol.
Der Geltungsbereich der Bebauungsplan-Änderung und Erweiterung umfasst den im Bebauungsplan „Auf Rodert 3“ festgesetzten eingegrünten Böschungsbereich im Osten des Bebauungsplanes sowie die östlich angrenzende Parzelle. Damit umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Auf Rodert 3“ Teile der Parzelle 157/1 und die Parzelle 158/1 (komplett) in Flur 5 der Gemarkung Tholey.
Die genauen Grenzen des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu beachten bzw. von den Beschlussgremien gewissenhaft abzuwägen.
Hiermit macht die Gemeinde Tholey bekannt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan „Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Auf Rodert 3“ vom 18.05.2020 bis zum 12.06.2020 im Rathaus der Gemeinde Tholey, Besprechungszimmer Fachbereich Bauen, Wohnen, Umwelt in den unten stehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegt.
Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.
Folgende Unterlagen / umweltbezogenen Informationen werden ausgelegt:
– Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB
– Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B)
– Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan
In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.
Unter den Internetadressen https://argusconcept.planungsbeteiligung.de und https://www.tholey.de/bauen/bebauungsplaene/ sowie das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen bis einschließlich zum 12.06.2020 zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: c.henkes@tholey.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die Flächennutzungsplan-Teiländerung unberücksichtigt bleiben.
Hinweis aufgrund der Covid19-Pandemie:
Der Dienstbetrieb bleibt aufrechterhalten, sodass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen möglich ist. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden.
Sprechzeiten der Gemeinde Tholey:
· montags, dienstags, donnerstags von 08.30 – 12.00 Uhr und von 13.30 – 16.00 Uhr
· mittwochs von 8.30 – 12.00 Uhr und von 13.30 bis 18.00 Uhr
· freitags von 08.30 – 12.00 Uhr
Hinweis zum Datenschutz
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Tholey ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Tholey, den 15.05.2020
Hermann Josef Schmidt
Bürgermeister