Einebnung von Gräbern
29. April 2020
Bekanntmachung der Aufstellung des Bebauungsplanes „Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Auf Rodert 3“ Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
14. Mai 2020

Bekanntmachung der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnmobilstellplatz Schaumberg“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplanes Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Tholey in seiner Sitzung am 12.02.2020 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnmobilstellplatz Schaumberg“ beschlossen hat. In der gleichen Sitzung wurde auch die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes im gleichen Bereich beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes und der FNP-Teiländerung

Ziel des Bebauungsplanes und der FNP-Teiländerung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Wohnmobilstellplätzen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie der parallelen FNP-Teiländerung umfasst jeweils Teile der Parzellen 144/4, 186/1, 941/188 und 942/188 in Flur 3 der Gemarkung Tholey.

Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung öffentlich zu unterrichten. Dabei sind sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung darzulegen. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist im weiteren Planaufstellungsverfahren zu beachten bzw. von den Beschlussgremien gewissenhaft abzuwägen.

Hiermit macht die Gemeinde Tholey bekannt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB der Bebauungsplan mit der parallelen FNP-Teiländerung “Wohnmobilstellplatz Schaumberg“ vom 18.05.2020 bis zum 12.06.2020 im Rathaus der Gemeinde Tholey, Besprechungszimmer Fachbereich Bauen, Wohnen, Umwelt in unten stehenden Sprechzeiten öffentlich ausliegt.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Folgende Unterlagen / umweltbezogenen Informationen werden ausgelegt:

– Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 1 BauGB

– Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A) mit textlichen Festsetzungen (Teil B)

– Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Teiländerung mit Legende

– Gemeinsame Begründung mit Umweltbericht zu Bebauungsplan und FNP-Teiländerung

In diesem Zeitraum besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.

Unter den Internetadressen https://argusconcept.planungsbeteiligung.de und https://www.tholey.de/bauen/bebauungsplaene/ sowie das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen bis einschließlich zum 12.06.2020 zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: c.henkes@tholey.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die Flächennutzungsplan-Teiländerung unberücksichtigt bleiben.

Hinweis aufgrund der Covid19-Pandemie:

Der Dienstbetrieb bleibt aufrechterhalten, sodass die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen möglich ist. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden.

Sprechzeiten der Gemeinde Tholey:

· montags, dienstags, donnerstags von 08.30 – 12.00 Uhr und von 13.30 – 16.00 Uhr

· mittwochs von 8.30 – 12.00 Uhr und von 13.30 bis 18.00 Uhr

· freitags von 08.30 – 12.00 Uhr

Hinweis zum Datenschutz

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Tholey ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Tholey, den 15.05.2020

Hermann Josef Schmidt

Bürgermeister