Auf Grund der §§ 12 ff. EigVO und der Satzung des Freizeit- und Fremdenverkehrsbetriebes der Gemeinde Tholey in der Fassung vom 18. Mai 1998, zuletzt geändert durch Beschluss des Gemeinderates am 5. Oktober 2004, hat der Gemeinderat am 11. Dezember 2019 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen
§ 1
Der Erfolgsplan wird festgesetzt
in den Erträgen auf 1.671.190,00 €
in den Aufwendungen auf 2.902.790,00 €
Der Vermögensplan wird festgesetzt
in den Einnahmen auf 956.600,00 €
in den Ausgaben auf 956.600,00 €
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird
festgesetzt auf 350.000,00 €
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung
wird festgesetzt auf 4.000.000,00 €
§ 5
Es gilt die vom Gemeinderat am 11. Dezember 2019 beschlossene Stellenübersicht.
Tholey, den 11. Dezember 2019
Werkleitung
Hermann Josef Schmidt
Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 102 Abs. 3 KSVG erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde zur Festsetzung im § 2 des Wirtschaftsplanes wurde erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen des Wirtschaftsplanes 2020 des „Freizeit- und Fremdenverkehrsbetriebes der Gemeinde Tholey“ genehmige ich gemäß § 102 Abs. 3 i. V. m. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 350.000,– €.
St. Ingbert, 10.03.2020
Im Auftrag
Michael Rothermel
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme – nach vorheriger Terminabsprache mit Herrn Veit (Telefon: 06853/508-36) – vom 30.03.2020 bis einschließlich 07.04.2020 in der Gemeindeverwaltung (im Büro des Freizeit- und Fremdenverkehrsbetriebes der Gemeinde Tholey) während der üblichen Dienststunden öffentlich aus.
Die Dienststunden sind:
Montag, Dienstag und Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr
Mittwoch 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag 08:30 – 12:00 Uhr
Tholey, den 19. März 2020
Der Werkleiter
Hermann Josef Schmidt