1. Änderungssatzung zur Satzung über die Veranstaltung von Volksfesten in der Gemeinde Tholey
19. Februar 2020
Genehmigungsverfahren nach § 6 Absatz 2 und Absatz 4 Satz 2 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) zur Umwandlung des Segelfluggeländes Marpingen in einen Sonderlandeplatz
12. März 2020

Einebnung von Gräbern

Wegen Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren (Beisetzungsjahr 1989) stehen im Sommer 2020 auf den Friedhöfen der Gemeinde Tholey folgende Grabstellen zur Einebnung an:

 

Friedhof Bergweiler:

Einzelgräber:

Saar Matthias

Lauck Angela

Thomas Hans

Schmitt Maria

Braun Hedwig

Friedhof Hasborn-Dautweiler:

Einzelgräber:

Eckert Alfred

Dewes Josefine

Hassel Detlef

Klein Karl

Fuchs Otmar

Familiengräber:

Scholl Alfred (+1988)

Friedhof Scheuern:

Einzelgräber:

Thome Elisabeth

Klesen Erwin

Trockur Ignaz

Heckmann Peter

Wilhelm Peter

Koch Franz

Friedhof Theley:

Einzelgräber:

Michels Maria

Nikolay Edwin

Peter Willi

Grimm Udo

Dewes Maria

Wilhelm Alois

Wilhelm Reinhold

Familiengräber:

Neis-Morsch

Friedhof Tholey:

Einzelgräber:

Feilen Johanna

Pompejus Hermann

Schreiner Peter

Gerle Bodo

Winter-Folz Erna

Knauer Erna

Scheid Peter

QuintenMargarethe

Specht Frieda

Rother Edith

Anacker Lutz

Familiengräber:

Bungert Alois und Agnes

Tischer Fritz und Antoinette

Familie Kostka

Schneider Friedrich und Elisabeth

Friedhof Überroth-Niederhofen:

Einzelgräber:

Scherer Klara

Für die Angehörigen, die die Grabstellen selbst einebnen wollen, ist folgendes zu beachten:

Zu entfernen sind:

· Grabstein einschließlich Fundament

· Waschbetonplatten einschließlich Fundament, sofern sich kein anderes Grab

nebenan befindet

· alle Sträucher und Pflanzen

Den Angehörigen, die nicht selbst die Grabmale und Einfassungen entfernen wollen, bietet die Verwaltung an, die Arbeiten vom Baubetriebshof der Gemeinde Tholey durchführen zu lassen. Hierfür fallen folgende Gebühren an:

– Reihengrab (Kinder) bis zum 7. Lebensjahr: →→→ 83,00 €

– Reihengrab (Erwachsene) ab dem 7. Lebensjahr: → → 167,00 €

– Familiengrab →→→→→→→ → 281,00 €

– Urnenreihengrab →→→→→→→ → 116,00 €

In beiden Fällen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Tholey, Ansprechpartnerin: Frau Sandra Sträßer, Tel.: 06853 / 508-48.

Ebenfalls werden im Sommer 2020 die Grabstellen auf allen Gemeindefriedhöfen eingeebnet, deren vorzeitige Einebnung auf Antrag genehmigt wurde. Familiengrabstätten, deren Gesamtruhezeit abgelaufen ist, können ebenfalls zur Einebnung angemeldet werden.

Auch hierzu wenden Sie sich bitte an Frau Sandra Sträßer von der Friedhofsverwaltung.

Tholey, den 25.02.2020

Hermann Josef Schmidt

Bürgermeister