Bekanntmachung
7. November 2019
Neufassung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die Abwasseranlage
6. Februar 2020

Bebauungsplan “Wohngebiet Schaumbergblick, 1. Bauabschnitt“

Gemeinde Tholey, Ortsteil Theley

Bebauungsplan “Wohngebiet Schaumbergblick, 1. Bauabschnitt“

Aufstellungsbeschluss und

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.12.2018 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wohngebiet Schaumbergblick, 1. Bauabschnitt“ im Ortsteil Theley beschlossen.

In seiner Sitzung vom 30.10.2019 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplans nebst Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Diese Beschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Neubekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), öffentlich bekannt gemacht.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgt die Gemeinde folgendes Ziel:

Im zentralen Ortsteil Theley besteht eine anhaltende Nachfrage nach neuem Wohnraum. Auf einer bisher unbebauten landwirtschaftlichen Freifläche am westlichen Siedlungsrand von Theley soll nun, westlich des Keltenwegs, neues Wohnbauland ausgewiesen und damit der westliche Siedlungsrand von Theley sinnvoll erweitert werden. Ein kleiner Teilbereich des angrenzenden Gewerbegebietes wird mit überplant.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 2,3 ha. Die genauen Grenzen können dem beigefügten Lageplan entnommen werden.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Tholey stellt im Bereich des geplanten Wohngebiets überwiegend Flächen für die Landwirtschaft und eine geplante gemischte Baufläche dar. Das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist somit nicht erfüllt. Parallel erfolgt somit eine Teiländerung des Flächennutzungsplanes gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

Gemäß § 2a BauGB wird i. V. m. § 2 Abs. 4 BauGB zum Bebauungsplan ein Umweltbericht erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des Bebauungsplanentwurfes in der Zeit vom 25.11.2019 bis einschließlich 13.12.2019 durchgeführt wird. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung und einer ersten Einschätzung der Umweltbelange, ist während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Tholey, Besprechungszimmer des Fachbereichs Bauen, Wohnen, Umwelt, einsehbar.

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das Internetportal der Gemeinde Tholey (www.tholey.de) und über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Tholey, den 22.11.2019

Hermann Josef Schmidt

Bürgermeister

Lageplan mit Geltungsbereich; Quelle: LVGL; Bearbeitung: Kernplan