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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes “Wohngebiet Am Waldstadion“ in der Gemeinde Tholey – Ortsteil Hasborn-Dautweiler

In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Tholey am 28.08.2019 wurde der Entwurf des Bebauungsplanes „Wohngebiet Am Waldstadion“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Planes und die dazugehörige Begründung in der Zeit vom 07.10.2019 bis einschließlich 08.11.2019 zu den üblichen Dienststunden (montags, dienstags, donnerstags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, mittwochs von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr) im Rathaus der Gemeinde Tholey, Besprechungszimmer Fachbereich Bauen, Wohnen, Umwelt zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Folgende Unterlagen / umweltbezogenen Informationen werden ausgelegt:

– Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB

– Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A)

– Textteil des Bebauungsplans (Teil B)

– Begründung des Bebauungsplanes

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren.

Unter den Internetadressen

https://argusconcept.planungsbeteiligung.de und https://www.tholey.de/bauen/bebauungsplaene/ sowie das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen bis einschließlich zum 08.11.2019 zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: c.henkes@tholey.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Tholey ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Tholey, den 27.09.2019

Hermann Josef Schmidt

Bürgermeister

GELTUNGSBEREICH