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Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes „Freizeit- und Fremdenverkehr“ der Gemeinde Tholey für das Wirtschaftsjahr 2019

Veröffentlichung im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Tholey Ausgabe: Freitag, 26.04.2019

Auf Grund der §§ 12 ff. EigVO und der Satzung des Freizeit- und Fremdenverkehrsbetriebes der Gemeinde Tholey in der Fassung vom 18. Mai 1998, zuletzt geändert durch Beschluss des Gemeinderates am 5. Oktober 2004, hat der Gemeinderat am 12. Dezember 2018 folgenden Wirtschaftsplan beschlossen

§ 1

Der Erfolgsplan wird festgesetzt

in den Erträgen auf 1.215.750,00 €

in den Aufwendungen auf 2.545.750,00 €

Der Vermögensplan wird festgesetzt

in den Einnahmen auf 569.900,00 €

in den Ausgaben auf 569.900,00 €

§ 2

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf 4.000.000,00 €

§ 5

Es gilt die vom Gemeinderat am 12. Dezember 2018 beschlossene Stellenübersicht.

Tholey, den 12. Dezember 2018

Werkleitung

Hermann Josef Schmidt

Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Er enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.04.2019 bis einschließlich 08.05.2019 in der Gemeindeverwaltung (im Büro des Freizeit- und Fremdenverkehrsbetriebes der Gemeinde Tholey) während der Dienststunden öffentlich aus.

Die Dienststunden sind:

Montag, Dienstag und Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr

Mittwoch 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr

Freitag 08:30 – 12:00 Uhr

Tholey, den 17. April 2019

Der Werkleiter

Hermann Josef Schmidt