Bekanntmachung
Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 (Amtsbl. S. 840), hat der Gemeinderat am 12. Dezember 2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 22.845.180 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 23.977.738 EUR
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf – 1.132.558 EUR
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.249.000 EUR
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.841.000 EUR
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf -592.000 EUR
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 915.438 EUR
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.085.000 EUR
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf – 169.562 EUR
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 592.000 EUR
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 307.500 EUR
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt
auf 25.000.000 EUR
§ 5
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des
Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf 1.132.558 EUR
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern ab dem Kalenderjahr 2019 wurden vom Gemeinderat in der Sitzung am 25. Oktober 2017 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 340 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 450 v.H.
2. Gewerbesteuer 425 v.H.
§ 7
Es gilt der vom Gemeinderat am 12. Dezember 2018 beschlossene Stellenplan.
§ 8
Es gilt der vom Gemeinderat am 12. Dezember 2018 beschlossene Haushaltssanierungsplan.
66636 Tholey, den 12. Dezember 2018
Hermann Josef Schmidt
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 82a Abs. 2, § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 8 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 der Gemeinde Tholey genehmige ich gemäß § 82a Abs. 2, § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
1. den am 12.12.2018 beschlossenen Haushaltssanierungsplan
2. den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
592.000,00 €
3. den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
307.500,00 €
St. Ingbert, 02.04.2019
Im Auftrag
Thomas Kreusch
Der Haushaltsplan liegt mit seinen Anlagen vom 23.04.2019 bis einschließlich 10.05.2019 zur Einsichtnahme im Rathaus in Tholey während der Dienststunden öffentlich aus.
Die Dienststunden sind:
Montag, Dienstag und Donnerstag → 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Freitag 8.30 – 12.00 Uhr
Tholey, den 15.04.2019
Hermann Josef Schmidt
Bürgermeister