Genehmigungsverfahren nach § 6 Absatz 2 und Absatz 4 Satz 2 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) zur Umwandlung des Segelfluggeländes Marpingen in einen Sonderlandeplatz
12. März 2020
Ergebnis der Ortsratswahlen vom 26. Mai 2019
31. Mai 2019

Haushaltssatzung der Gemeinde Tholey für das Haushaltsjahr 2019

Bekanntmachung

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 (Amtsbl. S. 840), hat der Gemeinderat am 12. Dezember 2018 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird festgesetzt

1.  im Ergebnishaushalt mit

dem Gesamtbetrag der Erträge auf  22.845.180  EUR

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  23.977.738  EUR

im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf  – 1.132.558  EUR

2. im Finanzhaushalt mit

den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf  2.249.000  EUR

 

den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf  2.841.000  EUR

dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf  -592.000  EUR

den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  915.438  EUR

den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  1.085.000  EUR

dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf  – 169.562  EUR

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf  592.000  EUR

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 307.500  EUR

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt

auf  25.000.000  EUR

§ 5

Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des

Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf  1.132.558  EUR

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern ab dem Kalenderjahr 2019 wurden vom Gemeinderat in der Sitzung am 25. Oktober 2017 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a)  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)  340  v.H.

b)  für die Grundstücke (Grundsteuer B)  450  v.H.

2.  Gewerbesteuer 425  v.H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 12. Dezember 2018 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Es gilt der vom Gemeinderat am 12. Dezember 2018 beschlossene Haushaltssanierungsplan.

66636 Tholey, den 12. Dezember 2018

Hermann Josef Schmidt

Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 82a Abs. 2, § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 8 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

Genehmigung

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 der Gemeinde Tholey genehmige ich gemäß § 82a Abs. 2, § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)

1. den am 12.12.2018 beschlossenen Haushaltssanierungsplan

2. den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von

592.000,00 €

3. den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

307.500,00 €

St. Ingbert, 02.04.2019

Im Auftrag

Thomas Kreusch

Der Haushaltsplan liegt mit seinen Anlagen vom 23.04.2019 bis einschließlich 10.05.2019 zur Einsichtnahme im Rathaus in Tholey während der Dienststunden öffentlich aus.

Die Dienststunden sind:

Montag, Dienstag und Donnerstag → 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

Mittwoch 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr

Freitag  8.30 – 12.00 Uhr

Tholey, den 15.04.2019

Hermann Josef Schmidt

Bürgermeister