Grüngutannahme
Alle Informationen auf einen Blick
(2) Die Gebühren sind zu zahlen, sobald das angelieferte Grüngut durch den Beauftragten der Gemeinde angenommen worden ist. Als Zahlungs- und Entsorgungsnachweis wird ein Beleg erteilt.
(3) Gebührenpflichtig und zahlungspflichtig ist, wer Grüngut nach § 1 Abs. 3 anliefert. Er hat die entsprechenden Gebühren an Ort und Stelle zu zahlen.
(4) Die Beitreibung rückständiger Gebühren erfolgt im Wege des Verwaltungszwangsverfahrens nach dem Saarländischen Verwaltungs-vollstreckungsgesetz.
(5) Für die Anlieferung und Ablagerung des Grünguts werden folgende Gebühren erhoben:
Mengeneinheit Gebühr
bis 140 Liter (ca. 2 Säcke) 1,50 €
Kofferraum (bis ca. 375 Liter) 3,50 €
PKW-Kombi (bis ca. 625 Liter) 4,50 €
Anhänger, Pritsche pro 1.000 Liter (1 m³) 6,00 €
Jeder weitere m³ (1.000 Liter) 6,00 €

