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„Wohnbebauung Verlängerung Krettnicher Weg“ Gemeinde Tholey, Ortsteil Überroth-Niederhofen

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Tholey in öffentlicher Sitzung am 14.12.2022 den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohnbebauung Verlängerung Krettnicher Weg“ im beschleunigten Verfahren gefasst hat.

Im Ortsteil Überroth-Niederhofen in der Gemeinde Tholey soll nördlich des Siedlungskörpers in Verlängerung des Krettnicher Weges neuer Wohnraum auf einer bislang unbebauten Grün- bzw. Freifläche mit Baumbestand geschaffen werden. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt aus südlicher Richtung über die Straße „Krettnicher Weg“ und wird durch die Errichtung einer Stichstraße mit Wendehammer gesichert. Die erforderlichen Stellplätze können vollständig innerhalb des Geltungsbereiches organisiert werden.

Aktuell besteht für das Plangebiet teilweise bereits ein Bebauungsplan („Im Flürchen Teil IV“ von 2002). Im Übrigen beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit derzeit nach § 35 BauGB. Das Planvorhaben ist auf dieser Grundlage nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens bedarf es daher der Aufstellung des Bebauungsplanes.

Der Bebauungsplan „Wohnbebauung Verlängerung Krettnicher Weg“ ersetzt in seinem Geltungsbereich den Bebauungsplan „Im Flürchen Teil IV“ (von 2002).

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 7.300 m2.

Nach § 13b BauGB gilt bis zum 31. Dezember 2022 der § 13a BauGB entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Abs. 1 Satz 2 BauGB von weniger als 10.000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i.V.m. § 13b und § 13 BauGB aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Tholey stellt für das Plangebiet eine Fläche für Landwirtschaft dar. Das Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB ist somit nicht erfüllt. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 13b BauGB und § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Tholey, 23.12.2022

Andreas Maldener

Bürgermeister