
Teiländerung des Flächennutzungsplanes
im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschliessungsplan
„Bauschuttrecyclinganlage Am Marpinger Weg“
in der Gemeinde Tholey, Ortsteil Tholey
BEKANNTMACHUNG DES BESCHLUSSES
ZUR EINLEITUNG DES VERFAHRENS,
SOWIE DER VERÖFFENTLICHUNG IM INTERNET UND DER AUSLEGUNG ZUR FRÜHZEITIGEN BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT GEM. § 3 ABS. 1 BAUGB
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 05.11.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Bauschuttrecyclinganlage Am Marpinger Weg“ gefasst hat.
Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer gewerblichen Baufläche, um die Errichtung einer Bauschuttrecyclinganlage planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan überwiegend eine Fläche für Landwirtschaft dar.
Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Bauschuttrecyclinganlage Am Marpinger Weg“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,6 ha.
Die BürgerInnen sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 14.11.2025 bis einschließlich 15.12.2025 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.tholey.de) unter folgendem Pfad: https://www.tholey.de/bauen/bebauungsplaene, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.
Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Im Kloster 1, Besprechungsraum des FB IV Bauen, Wohnen, Umwelt während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:
Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.
Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: bauamt@tholey.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.
Tholey, 14.11.2025
Andreas Maldener
Der Bürgermeister