Lagepläne, o.M.
13. November 2025
Lagepläne, o.M.
13. November 2025

Bekanntmachung

Bebauungsplan

„Bauschuttrecyclinganlage Am Marpinger Weg“

in der Gemeinde Tholey, Ortsteil Tholey

 

bekanntmachung des Beschlusses

zur Einleitung des Verfahrens zur AuFSTELLUNG DES Vorhabenbezogenen BEBAUUNGSPLANES mit Vorhaben- und Erschliessungsplan,

Sowie der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BaugB

 

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 05.11.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Bauschuttrecyclinganlage Am Marpinger Weg“ beschlossen hat.

 

Auf einer bislang unbebauten Freifläche im Marpinger Weg soll eine Bauschuttrecycling-anlage errichtet werden. Entsprechende Materialien sollen künftig vor Ort gelagert und aufbereitet werden. Das Plangebiet schließt unmittelbar östlich bzw. südlich an die bestehenden Gewerbestrukturen (Dirminger Straße, Marpinger Weg) an. Die Erschließung ist über den Marpinger Weg gesichert

 

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich) Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

 

Der Bebauungsplan wird für das Gelände ca. 200 m südlich der Einmündung Dirminger Straße und Marpinger Weg aufgestellt. Das Plangebiet grenzt unmittelbar östlich an die Verkehrsfläche des Marpinger Weges. Westlich befinden sich Gewerbebetriebe. Nördlich liegen wiederum Gewerbeflächen des Gewerbegebietes Marpinger Weg, wobei zwischen Geltungsbereich und bereits in Anspruch genommener Fläche ein ca. 30 m breiter Grünstreifen liegt. Im direkt angrenzenden östlichen und südlichen Umfeld befinden sich Wald- bzw. Grün- und Gehölzstrukturen, die sich weiter nach Süden und Osten (in Richtung B 269) ausdehnen.

 

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1,6 ha.

 

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Tholey stellt den Geltungsbereich derzeit noch als Fläche für Landwirtschaft dar. Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan widerspräche damit aktuell dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Vorhaben- und Erschließungsplan der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung in der Zeit vom 14.11.2025 bis einschließlich 15.12.2025 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.tholey.de) unter folgendem Pfad: https://www.tholey.de/bauen/bebauungsplaene , veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

 

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Im Kloster 1,im Besprechungsraum des FB IV Bauen,Wohnen,Umwelt, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:

 

  • Montag, Dienstag, Donnerstag: 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr,
  • Mittwoch: 08:30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr

 

Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

 

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: bauamt@tholey.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

 

 

 

Tholey,14.11.2025

 

 

 

Andreas Maldener

Der Bürgermeister