Der Gemeinderat hat am 28.05.2025 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Landhausquartier Schaumberg” gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan in Kraft.
Dieser vorhabenbezogene Bebauungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich den rechtskräftigen Bebauungsplan „Sondergebiet ‚Sport, Freizeit und Erholung Am Schaumberg‘ “ aus dem Jahr 1998.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhaben- und Erschließungsplan sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von 5,2 ha.
Das Plangebiet befindet sich auf dem Schaumberg an der Gemarkungsgrenze der Ortsteile Theley und Tholey. Es schließt unmittelbar östlich an die Kreuzung der Straßen „Am Schaumberg“ und „Zum Erlebnispark“ sowie südlich bzw. östlich an das Gesundheitszentrum Reha-Fit (Sport- und Rehazentrum) an. Das Erlebnisbad Schaumberg befindet sich ca. 250 m nördlich des Plangebietes. Südlich grenzen bestehende Waldflächen und östlich eine Streuobstwiese an den Geltungsbereich.
Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Landhausquartier Schaumberg” mit Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B), der Begründung, dem dazugehörigen Umweltbericht, Gutachten (Entwässerung, Verkehr), sowie der zusammenfassenden Erklärung, im Rathaus der Gemeinde Tholey, Im Kloster 1, Besprechungsraum Fachbereich Bauen, Wohnen, Umwelt, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweise gem. §§ 214, 215 BauGB
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Hinweise gem. § 12 Abs. 6 KSVG
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Tholey, 24.10.2025
Andreas Maldener
Bürgermeister

