Quo vadis Glasfaser?
26. September 2024
Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Tholey vom 18.09.2024
26. September 2024

Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat in seiner Sitzung am 18. September 2024 Folgendes beschlossen:

Nachträgliche Zustimmung zur Aufhebung des Vergabeverfahrens zur Sanierung schadhafter Kanäle der Priorität 1 in den Ortsteilen Lindscheid und Neipel

Der Gemeinderat stimmte der Aufhebung der öffentlichen Ausschreibung zur Maßnahme „Sanierung schadhafter Kanäle der Priorität 1 in Neipel und Lindscheid“ nachträglich zu, da die geschätzten Baukosten deutlich überschritten wurden und da das Angebot in einigen preisbildenden Positionen erheblich über den aktuellen Marktpreisen lag. Der Rat beauftragte die Verwaltung, eine erneute öffentliche Ausschreibung der Maßnahme durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

Beauftragung von Nachtragsleistungen im Rahmen der Maßnahme „Kanalerneuerung Am Schaumberg-Im Steggarten in Tholey“

Der Gemeinderat beschloss, die bereits ausgeführten Nachträge für die Ausführung der Maßnahme „Kanalerneuerung Am Schaumberg – Im Steggarten in Tholey“ nachträglich an die Fa. Jablonski & Busch, Quierschied, zu einem Gesamtauftragsvolumen in Höhe von 110.590,30 € brutto zu beauftragen.
Hintergrund: Im Rahmen der Baumaßnahme wurden unaufschiebbare Leistungen notwendig, die über die bisherige Beauftragung hinausgehen bzw. nicht im Leistungsverzeichnis vorgesehen waren. Diese Leistungen wurden im Zuge der fertiggestellten Baumaßnahme bereits ausgeführt und müssen aufgrund der Angebotshöhe formell nachbeauftragt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

Auftragsvergabe zur Maßnahme „Kanalsanierung der Priorität 1a, 1. Bauabschnitt Erneuerungen im Ortsteil Überroth-Niederhofen“

Der Gemeinderat hat den Auftrag für die Ausführung der „Kanalsanierung der Priorität 1A, 1. Bauabschnitt Erneuerungen in Überroth-Niederhofen“, an die Fa. Molter Tiefbau GmbH, Lebach, zu einem Gesamtauftragsvolumen von 694.195,77 € brutto vergeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Tholey

Der Gemeinderat hat die Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Tholey beschlossen.
Hintergrund:
Die derzeitige Fassung der Friedhofssatzung (Sechste Nachtragssatzung vom 14.06.2017, gültig ab 15.07.2017) entspricht nicht mehr der aktuellen Rechtsprechung und enthält teilweise Regelungslücken bzw. unkonkrete Regelungen in einzelnen Punkten.
Daher wurde die Friedhofssatzung mit Unterstützung der juristischen Experten der Weiher GmbH, Freiburg, komplett überarbeitet.
Die Neufassung der Friedhofssatzung soll den aktuellen Rechtsprechungen und dem aktuell geltenden Bestattungsgesetz (BestattG) entsprechen und keine Regelungslücken enthalten.
Nachzulesen ist die Satzung im amtlichen Teil dieser Ausgabe.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

Anerkennung der Planung für die Neugestaltung der Friedhöfe

Der Gemeinderat stimmte den Entwürfen für die Neugestaltung der Friedhöfe in Hasborn-Dautweiler, Scheuern, Sotzweiler, Theley und Tholey zu und beauftragt die Gemeindeverwaltung, die weiteren Schritte zur Umsetzung der Maßnahmen in die Wege zu leiten.
Hintergrund:
Im Zusammenhang mit der Neufassung der Friedhofssatzung der Gemeinde Tholey sollen auf Anregungen aus der Bevölkerung, den gemeindlichen Gremien, den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern sowie der Verwaltung weitere alternative Bestattungsformen auf den Gemeindefriedhöfen angeboten werden.
Aufgrund des teilweise starken Rückgangs der Sargbestattungen sind durch die Einebnungen der vergangenen Jahre Freiflächen auf den Friedhöfen entstanden, die sich insbesondere für alternative Bestattungsformen von Urnen eignen. Die Gemeinde Tholey will damit auch den Wandel in der Bestattungskultur mitgestalten und die gemeindlichen Friedhöfe als Orte des Erinnerns gestalten.
Dabei soll neben der Anlegung von Urnengärten oder Ruhehainen auch ein zentrales Sternenkinderfeld in Tholey entstehen.
Das Planungsbüro hat der Gemeindeverwaltung nun die Entwürfe für die Neugestaltung für die betreffenden Friedhöfe:
– Hasborn-Dautweiler,
– Scheuern,
– Sotzweiler,
– Theley und
– Tholey
vorgelegt. Auf den Friedhöfen in Bergweiler und Überroth-Niederhofen sind im Zuge der Neugestaltung und aufgrund der vorhandenen Kapazitäten auch im Bereich der Urnenbestattung Maßnahmen erst in einem zweiten Schritt vorgesehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abschluss einer Vereinbarung zur Durchführung von Ersatzmaßnahmen zur Kompensation von Eingriffen im Rahmen der Umsetzung von Bebauungsplänen in der Gemeinde Tholey

Der Gemeinderat hat den Bürgermeister ermächtigt, die Vereinbarung zur Durchführung von Ersatzmaßnahmen zur Kompensation von Eingriffen im Rahmen der Umsetzung von Bebauungsplänen mit der Naturland Ökoflächen-Management GmbH (ÖFM), Saarbrücken, abzuschließen.
Hintergrund:
Die Gemeinde Tholey beabsichtigt – wie in den folgenden Tagesordnungspunkten dargestellt – die Umsetzung mehrerer Bebauungspläne im Bohnental sowie in Bergweiler und Sotzweiler.
Dies führt zu Eingriffen in Umwelt und Natur, die entsprechend kompensiert werden müssen. Aus diesem Grund wurde die Naturland Ökoflächen-Management GmbH (ÖFM), Saarbrücken, zur Ausarbeitung einer Vereinbarung zur Kompensation der Eingriffe gebeten.
Die Gemeinde Tholey zahlt an die ÖFM für die Durchführung der Ersatzmaßnahmen einschließlich der dauerhaften Bereitstellung der Grundstücke, der Planung und Umsetzung sowie der dauerhaften Pflege und Entwicklung der Maßnahmen insgesamt 214.412,30 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig

Bauleitplanung

Der Gemeinderat hat zu den Bebauungsplänen
• „Wohngebiet östlich der Friedhofstraße“ im Ortsteil Bergweiler
• „Wohngebiet östlich der Bergweilerstraße“ im Ortsteil Sotzweiler
• „Abrundung Hölzerstraße“ im Ortsteil Scheuern
• „Wohnbebauung Verlängerung Krettnicher Weg“ im Ortsteil Überroth-Niederhofen
• „Östlich der Lindenstraße“ im Ortsteil Lindscheid
• „Abrundung Erlenstraße“ im Ortsteil Neipel
Jeweils die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und den Satzungsbeschluss zur Aufstellung der Bebauungspläne beschlossen.

Zudem wurde zur Teilaufhebung des Flächennutzungsplans im Bereich der Wohnbaureservefläche „Tannenweg“ im Ortsteil Lindscheid sowie zur Teilaufhebung des Flächennutzungsplans im Bereich der Wohnbaureservefläche „Dorfer Weg“ im Ortsteil Neipel jeweils der Beschluss über die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen, der Beschluss zur Billigung der Entwürfe, der Beschluss zur Veröffentlichung im Internet und Auslegung als Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beschluss zur elektronischen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gefasst.

Hintergrund:
Der Gemeinderat schuf damit die Voraussetzungen zur Schaffung von 5 neuen Bauplätzen in Lindscheid, 5 neuen Bauplätzen in Neipel, 4 neuen Bauplätzen in Scheuern, 6 neuen Bauplätzen in Überroth-Niederhofen, 7 neuen Bauplätzen in Bergweiler sowie 11 Bauplätzen in Sotzweiler.
Abstimmungsergebnisse: einstimmig