Nach dem Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Tholey vom 17.05.2023 erhält die nachstehende Straßen- und Wegefläche die Eigenschaft einer öffentlichen Fläche gemäß § 6 des Saarländischen Straßengesetzes vom 17.12.1964 (Amtsbl. 64, 117, 155) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 1977 (Amtsbl. S. 969), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629).
Gemarkung Hasborn-Dautweiler, Flur 10:
Flurstück: 180/4
Siehe Anlage 1 Katasterauszug
Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Tholey, Im Kloster 1, 66636 Tholey, einzulegen. Die Frist wird auch gewahrt durch fristgemäße Einlegung beim Landkreis St. Wendel, Hauptsitz: Mommstraße 21-31, 66606 St. Wendel, hier: Kreisrechtsausschuss.
Ein Widerspruch kann nicht mit einfacher E-Mail eingelegt werden.
Durch Einlegung des Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit dieses Beschlusses nicht gehemmt.
Tholey, den 19.05.2023
Andreas Maldener
Bürgermeister