Der verkehrsberuhigende Ausbau der Selbacher Straße in Theley soll im Zeitraum vom 27. März bis zum 6. April erfolgen. Wegen der Tiefbauarbeiten ist darum in der Kalenderwoche 13 (27. März bis 2. April) eine halbseitige Sperrung erforderlich. Für die Fräs- und Asphaltarbeiten in KW 14 (3. bis 6. April) muss die Straße voll gesperrt werden.
Eine Zuwegung der Anliegergrundstücke ist während der Bauphase grundsätzlich für Fahrzeuge eingeschränkt, aber unter evtl. kurzer Wartezeit möglich. Im Bereich Selbacher Straße 13/16 bis 19a/32 wird die Zuwegung für Fahrzeuge an ein bis zwei Tagen nicht möglich sein.
In den geplanten Arbeitsbereichen wird vorab ein Halteverbot eingerichtet. Um die Arbeiten zu erleichtern und einen planmäßigen Abschluss sicherzustellen, wird um Einhaltung gebeten. Auch außerhalb dieser Bereiche wird darum gebeten, die Zugänglichkeit mit Transportfahrzeugen und Baumaschinen nicht zu behindern und auf ausreichende Fahrgassen zu achten.
Die Erreichbarkeit für Entsorgungsfahrzeuge wird gegeben sein. Im Bereich der Selbacher Straße 13/16 bis 19a/32 müssen die Mülltonnen vor oder hinter das Baufeld gebracht werden. Sollte dafür Unterstützung benötigt werden, kann rechtzeitig das Baustellenpersonal vor Ort angesprochen werden.
Auf Grund der geltenden Vorschriften können die Arbeiten in der Selbacher Straße nur unter Vollsperrung ausgeführt werden.
Um die Behinderungen möglichst gering zu halten, wurde in Abstimmung zwischen Gemeinde und ausführender Firma ein Verkehrskonzept entwickelt, welches die Behinderungen in möglichst geringem Umfang halten soll. Dazu wird die Selbacher Straße voll gesperrt und nur Anliegerverkehr zugelassen. Weiterhin wird die Einbahnregelung in der Brühlstraße aufgehoben. Brühlstraße und Blumenring werden vollständig von der Selbacher Straße getrennt, so dass das gesamte Wohngebiet südlich der Selbacher Straße nur über Hortwald- und Mozartstraße erreichbar ist.
Die Selbacher Straße wird aus beiden Richtungen zur Sackgasse, da der Bereich zwischen den Hausnummern 13/16 und 19a/32 nicht befahren werden kann. Anwohner vor Hausnummer 13/16 sowie des Kapellenwegs können von der Primstalstraße her einfahren, während die Zuwegung hinter Hausnummer 19a/32 und „Zur Herl“ sowie allen Seitenstraßen über die L 135/Birkenfelder Straße möglich ist.
Im gesamten Arbeitsbereich in der Selbacher Straße wird zusätzlich eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h angeordnet, um das Baustellenpersonal ausreichend zu schützen, ebenso wie Fahrzeuge der Verkehrsteilnehmer, da teilweise kurzfristig Kanten von 4-6 cm Tiefe in der Fahrbahn entstehen, die überfahren werden müssen.
In den Arbeitsbereichen kann es für Anlieger dennoch zu kurzen Wartezeiten von wenigen Minuten kommen.
Mit diesem Vorgehen wird versucht, die Behinderung für alle möglichst gering zu halten, in dem die Bauzeit verkürzt und ein vollständiger Ausschluss des Anliegerverkehrs verhindert wird.
Die Gemeinde Tholey die Firma Saarphalt GmbH & Co. KGentschuldigen sich bereits im Voraus für die evtl. auftretende Belästigung durch Lärm, Schmutz und Staub sowie die kurzen Wartezeiten. Sollte sich witterungsbedingt ergeben, dass ein verzögerungsfreier Ablauf innerhalb der Osterferien nicht sichergestellt ist, wird die Maßnahme ggf. in die Sommerferien verschoben, um eine Störung des Schulbetriebs und offene Baustellen über die Osterfeiertage zu vermeiden.