Ehrenamtliche Richterinnen und Richter stärken das Vertrauen in den Rechtsstaat.
Schöffinnen bzw. Schöffen wirken bei den Hauptverhandlungen bei den Strafkammern und Jugendkammern des Landgerichts Saarbrücken sowie bei den gemeinsamen Schöffengerichten der Amtsgerichte (im Saarland: Saarbrücken, Neunkirchen und Saarlouis) bzw. dem gemeinsamen Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Saarbrücken mit und entscheiden hierbei zusammen mit den hauptamtlichen Richterinnen und Richter über Schuld und Strafe. Bei der Urteilsfindung entscheiden sie mit gleichem Stimmrecht wie die hauptamtlichen Richterinnen und Richter.
Die persönlichen Voraussetzungen für das Schöffenamt werden in §§ 31 ff. GVG geregelt. Gesucht werden demnach Bewerberinnen und Bewerber, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ihren Wohnsitz im Saarland haben und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Weitere Voraussetzung ist die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter sowie ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache. Nicht ins Schöffenamt berufen werden dürfen Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat oder die wegen einer vorsätzlichen Tat rechtskräftig zu einer Freiheitstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind.
Bewerbungen um das Schöffenamt nehmen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen entgegen.
Für die Gemeinde Tholey: Gemeinde Tholey, Im Kloster 1, 66636 Tholey, Telefon: (06853) 508-0, eMail: gemeinde@tholey.de
Auf www.schoeffenwahl.de können Bewerbungsformulare heruntergeladen werden.
Hintergrund:
Am 1. Januar 2024 beginnt die nächste fünfjährige Schöffenperiode. Aktuell findet das Auswahlverfahren statt. Im Saarland sind 636 Hauptschöffinnen und Hauptschöffen (darunter 120 Jugendschöffinnen und Jugendschöffen) und 348 Hilfsschöffen (darunter 120 Jugend-Hilfsschöffinnen bzw. -schöffen) zu wählen. Die Gemeinde- und Stadträte sowie die Jugendhilfeausschüsse für die Jugendschöffen entscheiden über die Aufnahme der Bewerberinnen und Bewerber auf die Vorschlagsliste, die mindestens doppelt so viele Bewerber enthalten muss, wie aus dieser Gemeinde an Schöffen für den entsprechenden Gerichtsbezirk tatsächlich benötigt werden. Aus diesen Listen wählt der Schöffenwahlausschuss beim zuständigen Amtsgericht die Haupt- und Ersatzschöffen für das Amtsgericht (bzw. das gemeinsame Schöffengericht für mehrere Amtsgerichte) sowie den auf den Amtsgerichtsbezirk entfallenden Teil der Haupt- und Ersatzschöffen für das Landgericht.
Weitere Informationen: https://schoeffenwahl2023.de