Ab Montag, 17. Mai, können die Sport- und Kulturhallen sowie die Dorfgemeinschaftshäuser und Vereinshäuser in der Gemeinde Tholey wieder von Vereinen und Verbänden für sportliche und kulturelle Zwecke genutzt werden. Dabei sind im Hinblick auf den Infektionsschutz und die Gesundheit jedes Einzelnen bestimmte Regelungen zu beachten:
Allgemein gilt:
Physisch-soziale Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushaltes sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von eineinhalb Metern einzuhalten. Ausgenommen von der Verpflichtung zur Einhaltung des Mindestabstands sind Kontakte zu Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen (familiärer Bezugskreis).
Außerdem ist zu beachten:
Nutzung der Sport- und Kulturhallen sowie der Dorfgemeinschaftshäuser und Vereinshäuser für sportliche Zwecke
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb einschließlich des Betriebs von Tanzschulen ist in Form von kontaktfreiem Sport im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen, zulässig. Abweichend davon ist kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen zulässig, sofern alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen negativen SARS-CoV-2-Test wie nachfolgend beschrieben vorlegen können.
Als kontaktfreier Sport gelten insbesondere die Individualsportarten (wie z.B. Laufen, Leichtathletik, Radfahren …), aber auch Mannschaftssportarten wie z.B. Fußball sind denkbar, wenn eine abstandswahrende Trainingsform gewählt wird. Kontaktsport im Innenbereich ist aktuell untersagt.
Testung
Weiterhin gilt Folgendes:
Hygienekonzepte
Die Verantwortlichen im Kurs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb im Sport haben entsprechend den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Angebots ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen. Diese Konzepte müssen Maßnahmen zur Reduzierung von Kontakten, zur Sicherstellung der Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern (wie oben beschrieben), zum Schutz vor Infektionen sowie zur Durchführung von verstärkten Reinigungs- und Desinfektionsintervallen enthalten. Dabei sind insbesondere die einschlägigen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zum Infektionsschutz in ihrer jeweiligen Fassung zu beachten.
Die Vereine/Verbände müssen die Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes vorab unter Vorlage eines solchen Hygienekonzeptes bei der Ortspolizeibehörde der Gemeinde Tholey anzeigen und die Nutzung in Rahmen des eingereichten Konzepts in der entsprechenden Räumlichkeit genehmigen lassen. Hierbei soll der Verein auch eine verantwortliche Person für seinen Sportbetrieb benennen.
Kontaktnachverfolgung
Durch geeignete Maßnahmen ist die Möglichkeit einer Kontaktnachverfolgung sicherzustellen. Hierzu gehört die Erfassung je eines Vertreters der anwesenden Haushalte mit Vor- und Familienname, Anschrift und Erreichbarkeit (Rufnummer oder E-Mail-Adresse) und der Ankunftszeit. Die erhobenen Daten dürfen nur zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten durch Aushändigung auf Anforderung an die Gesundheitsämter verwendet werden. Sie sind nach Ablauf von vier Wochen nach Erhebung irreversibel zu löschen oder zu vernichten. Ein unbefugter Zugriff auf die Daten ist zu verhindern.
Nutzung der Sport- und Kulturhallen sowie der Dorfgemeinschaftshäuser und Vereinshäuser für kulturelle Zwecke
Wird eine Nutzung der Räumlichkeiten für kulturelle Zwecke gewünscht, muss dies mit der Ortspolizeibehörde der Gemeinde Tholey abgesprochen und von dieser im Einzelfall auf seine Zulässigkeit überprüft werden.
Bitte beachten:
Vereine und Gruppierungen, die die Räumlichkeiten nutzen wollen, müssen sich vor der Nutzung bei der Gemeindeverwaltung Tholey melden.
Ansprechpartner im Rathaus sind:
Die Belegung der Räumlichkeiten kann mit den Ortsvorstehern und Ortsvorsteherinnen abgesprochen werden.
Die aktuelle Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie finden Sie unter www.corona.saarland.de