Das vorliegende Rahmenkonzept gilt für alle gemäß der jeweils gültigen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie (VO-CP) erlaubten Veranstaltungen. Dies betrifft auch die nach § 5 Absatz 3 Nr. 4 der VO-CP zulässigen kulturellen Aufführungen, vorbehaltlich möglicherweise speziellerer für diese Veranstaltungsorte zu treffenden Maßnahmen.
Das neue Rahmenkonzept steht Ihnen hier als Download zur Verfügung : Hygienekonzept Veranstaltungen ab 27.07.2020