„Auch zu Beginn der Sommerferien ist das Infektionsgeschehen im Saarland gleichbleibend niedrig. Deshalb ist es für uns an der Zeit weitere Lockerungen auf den Weg zu bringen. Gleichzeitig ist es uns ein wichtiges Anliegen, dass wir alle trotz den neuen Lockerungen und den Ferien weiterhin verantwortungsbewusst und bedacht handeln, um unsere bisherigen Fortschritte nicht zu gefährden“, so Gesundheitsministerin Monika Bachmann und Staatssekretär Stephan Kolling.
Mit Ablauf der aktuellen Verordnung wurde am 11. Juli 2020, in einer außerordentlichen Sitzung des Ministerrates, eine neue Verordnung beschlossen. Sie tritt am Montag den 13. Juli 2020 in Kraft und gilt bis zum 26. Juli 2020. Es gibt sie HIER zum nachlesen.
Die neue Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beinhaltet einen Stufenplan für Veranstaltungen, der die Anzahl der erlaubten Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis zum 31. August 2020 regelt:
Dabei sind Veranstaltungen mit mehr als 20 anwesenden Personen weiterhin der Ortspolizeibehörde zu melden. Die vollständige Kontaktnachverfolgung muss gewährleistet sein. Außerdem müssen besondere infektionsschutzrechtliche Auflagen beachtet und der Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten werden.
Beim Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie beim Betrieb von Tanzschulen wird die Gruppengröße von 20 auf maximal 25 Personen erhöht.
Besuche in stationären Einrichtungen und in Einrichtungen des ambulant betreuten Wohnens, für volljährige Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf sowie für volljährige Menschen mit Behinderung, sind im Rahmen eines Besuchskonzeptes zulässig. In diesem Konzept werden unter anderem die Anzahl und die Dauer der Besuche wie auch der Kreis der Besucher geregelt.