Die saarländische Landesregierung hat heute die Allgemeinverfügungen vom 16. März und vom 20. März angepasst.
Eine Änderung betrifft u.a. die Erlaubnis für Sport und Bewegung an der frischen Luft. Dies ist weiterhin erlaubt, jedoch nur allein, mit einer anderen Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands.
Zum Nachlesen können Sie
klicken.