Gegenwärtig kommen weltweit Infektionen mit einem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 vor. Die Liste der aktuellen Risikogebiete sowie viele weitere Informationen zum Virus sind auf den Seiten des Robert Koch-Instituts (RKI) abrufbar.
Die Erkrankung mit dem neuen Coronavirus SARS-CoV-2 verläuft in den meisten Fällen mit Symptomen eines grippaler Infekts und ist von einem Schnupfen oder einer echten Grippe (Influenza) klinisch nicht unterscheidbar.
Verhalten im Umgang mit Personen mit einer infektiösen Atemwegserkrankung
• 1 bis 2 Meter Abstand halten
• Keinen direkten Körperkontakt mit Erkrankten (Umarmung, Küsschen, Händeschütteln)
• Berührung des eigenen Gesichts mit ungewaschenen Händen vermeiden
• Häufiges sowie gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife
• Mehrmals tägliches Lüften von geschlossenen Räumen
Verhalten bei eigener Erkrankung an einer infektiösen Atemwegserkrankung
• Engen Kontakt zu anderen Erkrankten vermeiden
• Frühzeitig krank melden und (eigene) Kinder nicht in eine Gemeinschaftseinrichtung,wie zum Beispiel Kindergarten oder Schule, schicken
• Husten- und Nies-Etikette sowie angemessene Hygienemaßnahmen unbedingt befolgen
◦Beim Husten und Niesen immer von anderen Personen wegdrehen
◦Immer in die Armbeuge oder in Einwegtaschentücher husten oder niesen
◦Gebrauchte Einwegtaschentüchern schnellstmöglich im Mülleimer entsorgen
◦Häufig und gründlich Hände mit Wasser und Seife waschen
• Wenn Sie ärztliche Hilfe benötigen, vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit Ihrem Hausarzt und weisen Sie auf Ihre Atemwegserkrankung hin.
• Wenn Sie Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen oder Durchfall entwickeln und Sie in letzten 14 Tagen in einem der Coronavirus-Risikogebiete waren oder Kontakt mit einem bestätigten Corona-Virus-Fall hatten, vermeiden Sie zunächst alle nicht notwendigen Kontakte zu anderen Menschen und bleiben zu Hause! Setzen Sie sich bitte umgehend telefonisch mit Ihrer Hausarztpraxis in Verbindung oder rufen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 an. Diese(r) bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.
Mögliche Maßnahmen des Arbeitgebers bei Erkrankung von Mitarbeitern
• Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung durch den Betriebsarzt
• Regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten über korrektes hygienisches Verhalten
• Bereitstellung von gut erreichbaren und korrekt ausgestatteten Waschmöglichkeiten für die Hände
• 4 mal tägliches Lüften der Arbeitsräume für ca. 10 Minuten
• Verwendung von Einmalhandtüchern statt Stoffhandtüchern etc.
• Sofern möglich: Heimarbeit/Telearbeit einrichten