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Scheuern

Zwei päpstliche Urkunden aus dem 13.Jahrhundert bestätigen dem Abt, Prior und Konvent der Benediktinerabtei zu Tholey seine Rechte und Besitzungen, die das alte Monasterium im nördlichen Sarland und an Nahe, Mosel und Blies inne hatte. Bei der Auflistung dieser Besitzkomplexe wird auch Scheuern dem geistlichen Grundherrn am Schaumberg zugerechnet. Der damalige Papst Innozenz IV. attestierte der Abtei Zehntrechte und die kirchenrechtliche Gerichtsgewalt über die Scheuerner Kirche. Dem Abt der Tholeyer Abtei wurde weiterhin zugestanden, seine Besitzungen, Ländereien, Äcker, Wiesen und sonstige Liegenschaften in Scheuern weiterhin nach altem Gebrauch und Vorrecht zu bebauen und die Einkünfte und Erträge daraus zu verwenden. Die schon seit frühester Zeit enge Beziehung zwischen der Abtei Tholey und Scheuern macht es wahrscheinlich, dass der Abt in dem territorial nicht umfänglichen Gebiet die gleiche unumschränkte Immunität genoss wie innerhalb der Klostermauern in Tholey. Neben dem Tholeyer Kloster erhoben aber noch weitere Grundherren - kleinere Adelige aus der Umgebung - Ansprüche auf die Scheuerner Pfründe. Wenige Jahre nachdem Tholey die Herren von Hagen als Grundbesitzer verdrängt hatte, gelang es 1297 auch den letzten Konkurrenten im Kampf um die ausschließliche Dorfherrschaft in Scheuern und Neipel zu verdrängen: Konrad, Ritter von Hohenecken im Hunsrück, Ritter Theoderich von Kaldenwels und Ritter Wilhelm von Exwilre (Thalexweiler) verkauften bzw. verschenkten ihren gesamten Eigenbesitz, den sie noch besaßen. Die Siedlung Scheuern verdankt ihre Entstehung möglicherweise der Anlage eines Wirtschaftsgasthofes bzw. einer so genannten Grangie (Vorwerk) des Tholeyer Klosters. In den Klösterlichen Gutswirtschaften des Mittelalters wurden diese Vorwerke von den klösterlichen Laienbrüdern unter der Leitung eines Verwalters bewirtschaftet. Es liegt nahe, in Scheuern eine solche alte Grangie zu sehen, weil auf dem frühen französischen Karten und Skizzen des Spätmittelalters Scheuern mit La Grange wiedergegeben wird. Das ehemalige Dorf Hilschershausen gehörte den Herren von Buseck von Eppelborn. Diese grund- und landesherrliche Zersplitterung bedingte auch eine komplizierte Verwaltungsstruktur. Hilschershausen war bis in das 18.Jahrhundert Kirch- und Wallfahrtsort. Alljährlich auf St.Peterstag- das ist der 29. Juni- wurde die Kapelle zum Wallfahrtsort für die umliegenden Ortschaften. An diesem Tage wurde Markt gehalten. Der Flurname Petersmark deutet auf diese Veranstaltung hin. Von dem Verlust des Dorfes haben offenbar die Bauern der umliegenden Ortschaften profitiert. Sie konnten Ihre Höfe beträchtlich vergrößern, nachdem sie sich unbebaute Land angeeignet hatten. Da die Bohnentalgemeinden kirchenrechtlich und grundherrlich verschiedene Pfarreien und Grundherren zugeordnet waren, war gemeinsame Bewirtschaftung und Aufteilung des Hilscherhauser Feldes der einzige gemeinsame Berührungspunkt zwischen den Ortschaften. Es gab jedoch viele Streitereien zwischen den Bauern über die ackerbauliche Nutzung.

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